Tabak Produkte Gesetz Schweiz

Das neue Gesetz für E-Zigaretten (Tabakproduktegesetz Schweiz) 

Noch fallen E-Liquids und E-Zigaretten in der Schweiz unter das Lebensmittelgesetz. Schon in Kürze wird in der Schweiz ein neues Tabakproduktegesetz eingeführt, welches auch die Inverkehrsbringung und den Verkauf von E-Zigaretten regelt. Neue Steuern und insbesondere neue Vorschriften und Beschränkungen werden einen grossen Einfluss auf die Produktvielfalt von E-Zigaretten in der Schweiz haben. Wir zeigen dir im Detail auf, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf Händler und Konsumenten haben wird.

Das wird sich mit dem neuen Tabakproduktegesetz ändern:

 

  • Einweg E-Zigaretten auf max. 2ml Liquid beschränkt
  • Prefilled Pod Systeme auf max. 2ml Liquid beschränkt
  • Steuer von CHF 1.-/ml Liquid auf Einweg Produkte
  • Steuer von CHF 0.20/ml Liquid auf Pods & Liquids
  • Warnhinweise & Beipackzettel auf D/F/I vorgeschrieben
  • Strikte Alterskontrollen für Off- und Onlineshops

Welche Vorschriften müssen nach Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes eingehalten werden?

Die neue Gesetzgebung umfasst drei Kernbereiche: Erstens werden Einweg E-Zigaretten und Prefilled Pod Systeme wie in der Europäischen Union auf 2ml Liquid beschränkt. Zweitens wird auf Einweg E-Zigaretten eine Steuer von CHF 1.- pro ML Liquid erhoben und auf E-Liquids und Pods eine Steuer von CHF 0.20 pro ML. Drittens gelten neue Vorschriften für die Gestaltung der Verpackungen von E-Zigaretten. Viertens werden Alterskontrollen in Online- und Offline-Verkaufsstellen vorgeschrieben.

Inhaltsverzeichnis

1. Beschränkung auf 2ml Liquid für Einweg Vapes und Pods

2. Neue Steuern auf E-Zigaretten und Liquids

3. Neue Vorschriften für die Verpackungen von E-Zigaretten & Liquids

4. Vorgeschriebene Alterskontrollen (Off- und Onlineshops)

1. Beschränkung auf 2ml Liquid

Tabakprodukte gesetz schweiz 2ml beschraenkungen 1

Die Beschränkung von Einweg Vapes und Liquid Kartuschen auf 2ml E-Liquid ist die wohl einschneidendste Vorschrift des neuen Tabakprodukte-Gesetzes. Dann damit werden auf einen Schlag der grösste Teil aller aktuell in der Schweiz verkauften Produkte vom Markt verschwinden. Doch weshalb werden Produkte über 2ml verboten? Argumentiert wird mit dem Risiko, dass Kinder nikotinhaltiges Liquid von defekten Einweg Vapes oder Liquid Pods oral konsumieren könnten. Eine Menge von mehr als 2ml würde eine grosse Gefahr die Gesundheit von Kindern darstellen. Des weiteren gibt es Studien aus anderen Bereichen, welche belegen, dass mehr konsumiert wird, sobald grössere Gebinde angeboten werden. Gegen diese Argumentationen sprechen folgende Punkte:

Nikotinhaltige Liquids in 10ml Flaschen bleiben erlaubt. Und diese bestehen nur aus einer dünnschichtigen Kunststoff-Flasche, welche viel einfacher Schaden nehmen kann, als die robusteren Einweg Vapes oder Kartuschen. Ausserdem besteht die Gefahr, dass Flaschen nicht korrekt verschlossen werden und der Inhalt so für Kindern zugänglich wird. Es gibt keine Legitimation, weshalb nikotinhaltige Liquid Flaschen mit 10ml Füllvolumen erlaubt, aber Einweg Vapes und Liquid Pods auf 2ml beschränkt werden sollen.

Einweg Vapes und Liquid Kartuschen sind aus robusten Materialien gefertigt. Ein Aufbrechen dieser Hülle ist nur mit Werkzeug und viel Gewalt möglich. Das Risiko, dass das enthaltene Liquid austritt und oral aufgenommen wird, ist äusserst klein.

Beschränkt man Einweg Produkte auf 2ml, verschlechtert sich die Ökobilanz dieser Produkte-Kategorien noch weiter. Denn damit fallen noch viel mehr Akkus an, welche oft nicht fachgemäss entsorgt werden.

In der Schweiz werden Genussmittel wie Alkohol (Bis 1 Liter), Tabak (bis 250g), aber auch Süssigkeiten in sehr grossen Gebinde angeboten. Würde man hier das Argument, “je grösser das Gebinde, je höher der Konsum” ernst nehmen, müsste man beispielsweise stark gesüssten roten Wodka, welcher bei Jugendlichen besonders beliebt ist konsequenterweise auf 1dl begrenzen. 

2. Neue Steuern auf E-Zigaretten und Liquids

Tabak Produktegesetz Schweiz Steuern

Nach der Einführung des neuen Tabakprodukte-Gesetzes in der Schweiz werden auf E-Zigaretten teilweise hohe Steuern erhoben.

  • CHF 1.- / Milliliter E-Liquid auf Einweg E-Zigaretten
  • CHF 0.20 / Milliliter E-Liquid auf Liquid Pods und Liquid Flaschen

Mit der neuen Tabaksteuer auf E-Zigaretten werden Einweg Produkte auf einen Schlag massiv teurer. Kostet heute eine Einweg E-Zigarette mit 2ml Liquid ca. CHF 8.50 wird sie in Zukunft CHF 10.50 kosten. Die höhere Besteuerung von Einweg Produkten wird vom Bund damit begründet, dass sie bei jungen Menschen besonders beliebt sind und die Umwelt stark belasten. Einweg E-Zigaretten sind tatsächlich ein fragwürdiges Produkt, insbesondere wegen der schlechten Ökobilanz. Um dieses Problem zu lösen, wäre eine Steuer auf Einweg-Akkus probater, denn die Liquidmenge ist für die Ökobilanz irrelevant. Alterskontrollen mit Ausweis sind ein effektiveres Mittel, um den Verkauf an minderjährige Personen zu verhindern.

3. Neue Vorschriften für die Verpackung von E-Zigaretten

erpackungvorschriften Tabak Produkte Gesetz Schweiz

Gemäss dem neuen Tabakprodukte-Gesetz müssen in Zukunft E-Zigaretten weitreichende Vorschriften bei der Gestaltung der Verpackung einhalten.

  • Warnhinweise in allen drei Amtssprachen (D, F, I)
  • Produkthinweise auf der Verpackung in einer Amtssprache
  • Packungsbeilage in allen drei Amtssprachen (D, F, I)

4. Alterskontrollen und Werbeverbote

Neue Alterkontrollen für E-Zigaretten Schweiz

Das neue Tabakproduktegesetz für E-Zigaretten bringt auch neue Vorschriften zur Alterskontrolle mit sich. Neu gelten dieselben Vorschriften für E-Zigaretten wie für Tabakprodukte. In Offline-Shops sind Alterskontrollen über Identitätskarte oder Pass vorgeschrieben, in Online-Shops müssen ebenfalls datenbasierte Kontrollen gemacht werden (Mit welchem System ist aktuell noch nicht bekannt). Branchenübergreifende Alterskontrollen werden von Eltern, Verbrauchern und Vape Shops gleichermassen begrüsst. Es ist im Sinne von keiner Partei, wenn sich minderjährige Personen mit nikotinhaltigen Produkten eindecken können. 

 

Mit der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» wird Werbung für E-Zigaretten stark beschränkt. An öffentlich zugänglichen Orten und in Printmedien wird sie umfassend verboten und auch an Veranstaltungen, an welche minderjährige Zugang haben wird Werbung untersagt sein. Online-Werbung bleibt nur zulässig, wenn über eine Alterskontrolle sichergestellt werden kann, dass minderjährige keinen Zugriff haben. 

Negative Auswirkungen auf den E-Zigaretten Markt in der Schweiz

Negative Auswirkungen Tabak Produkte Gesetz Schweiz

Wegen des neuen Gesetzes für E-Zigaretten kann mit folgenden negativen Auswirkungen gerechnet werden:

  1. Kleinere Vielfalt an Produkten
  2. Höhere Preise für E-Zigaretten

Während heute Produkte aus dem Europäischen Raum einfach importiert werden können, sind in Zukunft nur noch Produkte mit Schweizer Verpackung zulässig. Für den kleinen Schweizer Markt lohnt sich ein solcher Import nur noch für grosse Player, welche die geforderten Mindestbestellmengen einkaufen können. Das wird unweigerlich zur Folge haben, dass sich das Angebot an E-Zigaretten in Schweizer drastisch verkleinern wird. Damit wird die Produktgattung der E-Zigaretten weniger attraktiv, während klassische Zigaretten wieder an Attraktivität gewinnen könnten.

Die Tabaksteuer, welche neu auch auf E-Zigaretten angewendet wird, wird die Produkte naheliegenderweise verteuern. Bei Mehrweg Systemen und Liquids fällt die Steuer mit CHF 0.20 /ml Liquid eher moderat aus. Bei Einweg Vapes wird die Steuer mit CHF 1.-/ml Liquid sehr hoch angesetzt.

Positive Auswirkungen auf den E-Zigaretten Markt in der Schweiz

Positive Auswirkungen Tabak Produkte Gesetz Schweiz

Das neue Tabakproduktegesetz wird auch viele positive Effekte für den Markt und die Konsumenten mit sich bringen:

  1. Minderjährigen wird der Zugang zu E-Zigaretten erschwert (Alterskontrollen)
  2. Ungeprüfte Produkte mit fragwürdigen Inhaltsstoffen verschwinden vom Markt
  3. Konsumenten werden Zugang zu detaillierten Produktinformationen in allen 3 Amtssprachen haben

Strikte Alterskontrollen für E-Zigaretten werden von der Vape Branche, Eltern und Konsumenten gleichermassen begrüsst. Damit dürfte der Konsum bei nicht volljährigen Personen eingedämmt werden und es gelten die gleichen Regeln wie für Zigaretten und harten Alkohol. 

Nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung müssen alle Produkte beim Schweizer Chemieregister (beim BAG) registriert sein. Darüber hinaus gibt es eine Liste von in der Schweiz verbotenen Inhaltsstoffen. An diese müssen sich Hersteller sowie Importeure halten, um das Risiko eines Rückrufs ihrer Produkte zu vermeiden.

Das neue Gesetz schreibt vor, dass Warnhinweise und detaillierte Produktinformationen in allen drei Amtssprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) zugänglich sein müssen. Damit haben Konsumenten die Möglichkeit, sich im Detail über Inhaltsstoffe und allfällige Nebenwirkungen zu informieren.

Sinn und Unsinn des neuen Gesetzes für E-Zigaretten

Dass E-Zigaretten mehr reguliert werden liegt auf der Hand und ist im Grundsatz zu begrüssen. Insbesondere die klaren Vorschriften zur Alterskontrolle sind dringend nötig und müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Begrenzung auf 2ml Liquid wird die Ökobilanz der Einweg Produkte weiter verschlechtern, da viele Produkte mit mehr als 2ml Flüssigkeit über einen aufladbaren kleinen Akku verfügen. 

Dass auch die Prefilled Pod Systeme, welche aus einem aufladbaren Akku und wechselbaren Liquid Kartuschen bestehen auf 2ml Liquid beschränkt werden ist unverständlich. Sie sind viel ökologischer als Einweg Vapes und befriedigen ein grosses Nutzerbedürfnis.

Die Schweizer Tabaklobby scheint sich stark für die Beschränkung von E-Zigaretten auf 2ml Liquid zu engagieren. Denn die Verkaufszahlen von den nachweislich schädlichen Tabakzigarette werden durch die modernen E-Zigaretten bedroht. Die Beschränkung auf 2ml Liquid macht die E-Zigarette weniger attraktiv und viel weniger ökologisch, was zur Folge haben könnte, dass Tabakprodukte wieder an Attraktivität gewinnen. Das kann weder im Sinne unserer Politik, unseres Gesundheitssystems und unserer Gesellschaft sein.

Version: 1.0, Januar 2024. Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen in Absprache mit Branchenexperten verfasst. Alle Angaben ohne Gewähr. 

Quellenangaben: Bundesamt für Gesundheit

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