Jugendschutz
Vapes und E-Zigaretten fallen aktuell noch in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes und es gibt beim Verkauf von E-Zigaretten auf Bundesebene noch keine rechtlichen Vorgaben zum Jugendschutz. Das neue Tabakproduktegesetz wird im Jahr 2024 in Kraft treten. Dann wird es voraussichtlich branchenübergreifende Vorschriften für den Jugendschutz geben, welche in Offline- und Onlineshops umgesetzt werden müssen. Weitere Infos vom BAG zum Thema E-Zigaretten findest du auf der folgenden Webseite.